Offiziell
Schornsteinfeger
Behalte die Termine für Feuerstättenschau sowie Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten im Blick. Maßgeblich sind Dein Feuerstättenbescheid und die individuelle Terminankündigung. Erinnerungshilfe, keine Steuer-, Rechts- oder medizinische Beratung. Fristen können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
- Haus
3 Aufgaben
Feuerstättenbescheid prüfen
Prüfe die im aktuellen Feuerstättenbescheid genannten Arbeiten und Fristen. Vereinbare die nötigen Termine rechtzeitig und übernimm sie einzeln in Deinen Plan. Die jährliche Erinnerung ist ein organisatorischer Vorschlag und ersetzt keine Frist aus dem Bescheid. Hinweis: Bei einem neuen oder geänderten Bescheid zusätzlich sofort prüfen.
- Intervall
- Jedes Jahr
- Zeitplan
- Fester Zeitplan
- Vorlauf
- 30 Tage
Feuerstättenschau ermöglichen
Halte zum angekündigten Termin den Zugang zu Feuerstätten, Abgaswegen und erforderlichen Prüfstellen frei und ermögliche dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Besichtigung. Übernimm den bestätigten Termin; diese einmalige Erinnerung erzeugt keinen Folgetermin. Lege nach der Schau eine neue Erinnerung an, sobald der nächste Termin feststeht. Hinweis: Nur für Gebäude mit entsprechenden Feuerungsanlagen; der individuelle Termin ist maßgeblich.
- Fällig
- Am Starttag
- Zeitplan
- Einmalig
- Vorlauf
- 14 Tage
Schornsteinfegertermin wahrnehmen
Lass die laut Feuerstättenbescheid fälligen Kehr-, Mess- oder Überprüfungsarbeiten fristgerecht ausführen. Halte die benötigten Zugänge frei. Trage den nächsten vereinbarten Termin ein; bei mehreren Arbeiten oder Fristen brauchst Du separate Erinnerungen. Lege nach Erledigung den nächsten Termin anhand des Bescheids neu an. Hinweis: Arbeiten und Fristen unterscheiden sich je nach Anlage und Feuerstättenbescheid.
- Fällig
- Am Starttag
- Zeitplan
- Einmalig
- Vorlauf
- 30 Tage