Offiziell
Führerschein
Behalte den Pflichtumtausch alter Führerscheine und die Erneuerung Deines befristeten Führerscheindokuments im Blick. Die Vorlage betrifft private Pkw- und Motorradführerscheine. Erinnerungshilfe, keine Steuer-, Rechts- oder medizinische Beratung. Fristen können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
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2 Aufgaben
Tausche Deinen alten Führerschein um
Ermittle Deine Umtauschfrist und beantrage rechtzeitig den neuen Führerschein. Papierführerscheine bis 1998: Geburt vor 1953 → 19.01.2033; 1953–1958 → 19.07.2022; 1959–1964 → 19.01.2023; 1965–1970 → 19.01.2024; ab 1971 → 19.01.2025. Kartenführerscheine ab 1999: Ausstellung 1999–2001 → 19.01.2026; 2002–2004 → 19.01.2027; 2005–2007 → 19.01.2028; 2008 → 19.01.2029; 2009 → 19.01.2030; 2010 → 19.01.2031; 2011 → 19.01.2032; 2012–18.01.2013 → 19.01.2033. Bei Geburt vor 1953 gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr der 19.01.2033. Ist Deine Frist bereits abgelaufen, kümmere Dich jetzt um den Umtausch. Hinweis: Nur für noch nicht umgetauschte Führerscheine mit Ausstellung vor dem 19.01.2013.
- Fällig
- Am Starttag
- Zeitplan
- Einmalig
- Vorlauf
- 90 Tage
Erneuere Deinen Kartenführerschein
Beantrage bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig die Erneuerung des befristeten Dokuments. Trage das Ablaufdatum Deines Führerscheins ein. Die regelmäßige Dokumentgültigkeit beträgt 15 Jahre; besondere Befristungen der Fahrerlaubnis, etwa für Lkw oder Busse, sind gesondert zu beachten. Nutze diese Aufgabe nach dem Pflichtumtausch ebenfalls für das neue Dokument. Hinweis: Für bereits befristete Führerscheindokumente; das eingetragene Ablaufdatum ist maßgeblich.
- Intervall
- Alle 15 Jahre
- Zeitplan
- Fester Zeitplan
- Vorlauf
- 90 Tage