Offiziell

Check-up & Krebsfrüherkennung

Erinnerungen an den Gesundheits-Check-up und das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren sowie das einmalige Hepatitis-Screening. Die Beschreibungen ordnen weitere alters- und geschlechtsspezifische Früherkennungsangebote nach G-BA-Regeln ein. Erinnerungshilfe, keine Steuer-, Rechts- oder medizinische Beratung. Fristen können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Stellen.

  • Gesundheit

3 Aufgaben

  1. Gesundheits-Check-up wahrnehmen

    Vereinbare ab 35 Jahren den Check-up in Deiner Hausarztpraxis. Besprochen werden Gesundheitsrisiken und Impfstatus, hinzu kommen körperliche Untersuchung, Blutdruck sowie ab 35 Blut- und Urinuntersuchungen. Zwischen 18 und 34 Jahren besteht stattdessen ein einmaliger Anspruch. Kläre beim Termin, welche weiteren Früherkennungsangebote zu Deinem Alter passen. Hinweis: Regelmäßiger GKV-Anspruch ab 35 Jahren; zwischen 18 und 34 Jahren nur einmalig.

    Intervall
    Alle 3 Jahre
    Zeitplan
    Fester Zeitplan
    Vorlauf
    30 Tage
  2. Hautkrebs-Screening wahrnehmen

    Vereinbare ab 35 Jahren einen Termin zum Hautkrebs-Screening in einer berechtigten Praxis. Auffällige Hautveränderungen kannst Du unabhängig davon jederzeit ärztlich abklären lassen. Weitere G-BA-Angebote hängen von Alter und Geschlecht ab: Frauen haben ab 20 jährlich Anspruch auf eine klinische gynäkologische Früherkennungsuntersuchung und zwischen 50 und 75 alle zwei Jahre auf Mammographie. Darmkrebsfrüherkennung steht gesetzlich Versicherten ab 50 offen. Für aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher von 50 bis 75 gibt es zudem ein Lungenkrebs-Früherkennungsangebot. Informiere Dich vor der Entscheidung über Nutzen, Risiken und genaue Anspruchsvoraussetzungen. Hinweis: GKV-Anspruch für Frauen und Männer ab 35 Jahren.

    Intervall
    Alle 2 Jahre
    Zeitplan
    Fester Zeitplan
    Vorlauf
    30 Tage
  3. Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Screening wahrnehmen

    Falls Du das einmalige Screening noch nicht genutzt hast, sprich es beim Check-up ab 35 Jahren an. Der GKV-Anspruch besteht als Bestandteil des Check-ups. Wenn es bereits erfolgt ist, brauchst Du diese einmalige Aufgabe nicht erneut einzuplanen. Hinweis: Ab 35 Jahren und nur, wenn das einmalige Screening noch nicht erfolgt ist.

    Fällig
    Am Starttag
    Zeitplan
    Einmalig

Check-up & Krebsfrüherkennung

3 Aufgaben

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